Art. 54 · Ortsbildschutzgebiet
BZO Gemeindebaureglement Muensingen · S. 45 · Original-PDF
1Das Ortsbildschutzgebiet24 umfasst schutzwürdige Baugruppen und deren zugehörige Umgebung. Das im Zonenplan bezeichnete Ortsbildschutzgebiet bezweckt die Erhaltung, die Gestaltung und die behutsame Erneuerung der für das Ortsbild prägenden Elemente und Merkmale. Um dem Schutzzweck gerecht zu werden, haben sich innerhalb vom Ortsbildschutzgebiet alle baulichen Massnahmen bezüglich Stellung, Volumen und Gestaltung (Fassaden, Materialisierung, Dach, Aussenräume, etc.) gut ins Ortsbild einzufügen.
2Bei Bauvorhaben im Ortsbildschutzgebiet zieht die Gemeinde eine Fachberatung bei.
3Im Ortsbildschutzgebiet sind Bauten, Bauteile, bauliche Einrichtungen und Aussenrenovationen, die sich in ihrer Erscheinung und Farbgebung nicht in das Orts- und Strassenbild einfügen oder die Einheitlichkeit der wesentlichen Merkmale des Ortsbilds nicht wahren unzulässig, auch wenn sie den übrigen Bauvorschriften entsprechen.
4Zur Beurteilung der baulichen Einordnung sind für das Projekt und die Gebäude und Anlagen der Umgebung die notwendigen Unterlagen (z.B. Fotomontagen, Modelle, Fassaden benachbarter Gebäude) beizubringen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.