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Art. 55 · Baupolizeiliche Masse: Abweichungen

BZO Gemeindebaureglement Muensingen · S. 45 · Original-PDF

1Die baupolizeilichen Masse sind in der Regel der vorherrschenden Bebauung bzw. den strukturbildenden Merkmalen anzupassen.

2In der MKE und in Ortsbildschutzgebieten kann die Baubewilligungsbehörde auf Empfehlung der Fachberatung oder auf der Grundlage eines qualifizierten Verfahrens von den baupolizeilichen Massen abweichen.

24 vgl. Art. 86 BauG Einwohnergemeinde Münsingen 46 Baureglement (GBR) 5.2 Pflege der Kulturlandschaft und der naturnahen Landschaft

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.