Art. 53 · Mischzone Kern Erhaltung MKE
BZO Gemeindebaureglement Muensingen · S. 44 · Original-PDF
1Die MKE bezweckt die Erhaltung der bestehenden Quartierstruktur, Gebäudetypologie und Aussenraumstruktur (Strukturerhaltungsgebiet). Ersatz- und Umbauten haben sich an der bestehenden Bebauungsstruktur zu orientieren.
2Neu- oder Umbauten haben sich an den Standort, die Geschosszahl und -höhe, die Länge des Gebäudes, die Gebäudehöhe und -tiefe des bestehenden Baukörpers zu halten und sind so zu gestalten, dass zusammen mit der bestehenden Umgebung eine gute Gesamtwirkung entsteht. Innerhalb des bestehenden Baukubus ist das Nutzungsmass frei. Einwohnergemeinde Münsingen 45 Baureglement (GBR)
3Abweichungen vom bestehenden Baukubus und von der Massstäblichkeit können von der Baubewilligungsbehörde auf begründeten Antrag hin bewilligt werden, sofern:
a)sie mit Rücksicht auf die Umgebung angezeigt sind und damit eine gute ortsbauliche Lösung erreicht wird oder
b)sie zur Beseitigung unbefriedigender wohn- oder arbeitshygienischer Verhältnisse geboten sind und damit eine gute ortsbauliche Lösung erreicht wird.
4Eingeschossige An- und Nebenbauten nach Art. 4 Abs. 2 und 3 sind ausser in den zu erhaltenden Gärten und Grünanlagen gemäss Anhang B zugelassen, sofern sie sich in das Quartierbild einordnen und die Gestaltung des Gebäudes und seine Umgebung nicht beeinträchtigen.
5Wegleitend zur Beurteilung von Baugesuchen in der MKE ist die Richtplanung Ortskern (vgl. Anhang B).
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.