Art. 34 · ZPP U «Alte Post»
BZO Gemeindebaureglement Muensingen · S. 34 · Original-PDF
1Die ZPP U «Alte Post» bezweckt
–die Festlegung der ortsbaulichen Gestaltung für Bauten und Aussenräume Planungszweck einer gemischten Kernüberbauung,
–die angemessene Berücksichtigung der historischen Bausubstanz und der speziellen Situation im Ortszentrum,
–die Erhaltung und Aufwertung der räumlichen Struktur am Dorfplatz,
–die Schaffung von qualitativ hochwertigen Verkaufs- und Dienstleistungsflächen,
–die Gewährleistung einer rationellen Erschliessung und Parkierung.
2 – Nutzung gemäss Mischzonen Kern nach Art. 2 Abs. 4
–Die gegen den Dorfplatz und die Ortsdurchfahrt orientierten Erd- bzw. SoArt der Nutzung ckelgeschosse sind gewerblich (Verkauf, Dienstleistung etc.) zu nutzen.
3Grundstücke GB-Nrn. 388 und 391:
–Ausserhalb der Volumen der Objekte am Dorfplatz 4 (schützenswert) und an Mass der Nutzung der Neuen Bahnhofstrasse 2 (erhaltenswert) dürfen maximal 800 m2 BGF realisiert werden.
–Bei Planungen auf der Grundlage einer Fachberatung nach Art. 45 GBR oder eines qualifizierten Verfahrens nach Art. 46 GBR kann der Gemeinderat 250 m2 BGF zusätzlich zulassen.
–Werden alle Neubauten auf den Grundstücken GB-Nrn. 388 und 391 mit einem MINERGIE-P-Standard erstellt, können darüber hinaus 100 m2 BGF realisiert werden.
–Weder die Brüstungskante des Flachdachs noch die Oberkante eines allfälligen Attikageschosses dürfen über der Brüstungskante des erhaltenswerten Objekts an der Neuen Bahnhofstrasse liegen. Einwohnergemeinde Münsingen 35 Baureglement (GBR) Grundstücke GB-Nrn. 1504 und 2734:
–Maximale BGF: 600 m2 (inkl. bestehendes Gebäude).
–Bei Planungen auf der Grundlage einer Fachberatung nach Art. 45 GBR oder eines qualifizierten Verfahrens nach Art. 46 GBR können 350 m2 BGF zusätzlich realisiert werden.
–An der Bernstrasse dürfen maximal 3 Vollgeschosse realisiert werden, auf der Westseite des Abschnitts maximal 2 Vollgeschosse.
4 – Neubauten sind in Bezug auf Volumen, Stellung und Gestaltung sorgfältig auf den Baubestand um den Dorfplatz, insbesondere auf das schützenswerte Objekt am Dorfplatz 4 und das erhaltenswerte Objekt an der Neuen Bahnhofstrasse 2 abzustimmen.
–Die Bedeutung des schützenswerten Objekts am Dorfplatz 4 als repräsentatiGestaltungsgrundsätze ver Solitärbau am Dorfplatz ist zu erhalten.
–Eine Fortsetzung des erhaltenswerten Objekts an der Neuen Bahnhofstrasse 2 durch einen nordseitigen Anbau ist zulässig.
–Dem vom Schlosspark aus einsehbaren Erscheinungsbild von Bauten und Aussenräumen ist besondere Beachtung zu schenken.
–Auf Neubauten sind Flachdächer zu erstellen.
–Nichtbegehbare Flachdächer von Neubauten oder Teile davon sind zu begrünen und einheitlich zu gestalten.
–Erd- oder Sockelgeschosse sind in Abhängigkeit zur inneren Nutzung weitgehend transparent zu gestalten.
5 – Oberirdische Parkplätze sind im Westen des Wirkungsbereichs anzuordnen und von der Neuen Bahnhofstrasse aus zu erschliessen; vorbehalten bleiben einzelne Besucher- und Kundenparkplätze entlang des Dorfplatzes.
–Zwischen Dorfplatz und Schlosspark ist eine öffentliche Verbindung für den Erschliessungsgrundsätze Langsamverkehr sicherzustellen.
6ES III Lärmempfindlichkeitsstufe
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.