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Art. 3 · Baupolizeiliche Masse; Überblick

BZO Gemeindebaureglement Muensingen · S. 9 · Original-PDF

1Für die einzelnen Bauzonen gelten die folgenden maximalen baupolizeilichen Masse, die nach den Definitionen im Anhang gemessen werden: kGA1 gGA2 GH3 GL4 GT5 VG6 AZ7 GFZ8

4.0 m 10.0 m 7.2 m 20.0 m 12.0 m 2 – 45%

5.0 m 10.0 m 7.2 m 30.0 m 13.0 m 2 – 45%

6.0 m 12.0 m 10.8 m 40.0 m – 3 0.5–0.7 –

In der Wohnzone Erhaltung WE richten sich die baupolizeilichen Masse nach den Anforderungen des in Art. 8 beschriebenen Erhaltungsziels.

5.0 m 10.0 m 8.2 m 30.0 m 13.0 m 2 – 40% Für ein ausschliesslich gewerblich genutztes Erdgeschoss gilt keine maximale Gebäudetiefe. Liegt der Gewerbeanteil in der M2 über 50% beträgt die minimale GFZ 30%

6.0 m 12.0 m 11.5 m 40.0 m – 3 0.6–0.8 –

5.0 m 10.0 m 7.2 m 30.0 m – 2 – – Wenn der Gewerbeanteil mindestens 60% der realisierten BGF erreicht, beträgt die zulässige Gebäudehöhe 8.0m.

6.0 m 12.0 m 10.8 m 40.0 m – 3 – – Wenn der Gewerbeanteil mindestens 60% der realisierten BGF erreicht, beträgt die zulässige Gebäudehöhe 11.0 m.

6.0 m 12.0 m 12.4 m 40.0 m – 4 – – Wenn der Gewerbeanteil mindestens 60% der realisierten BGF erreicht, beträgt die zulässige Gebäudehöhe 14.0m.

In der Mischzone Kern Erhaltung MKE richten sich die baupolizeilichen Masse nach den Anforderungen des in Art. 53 beschriebenen Erhaltungsziels.

vgl. Abs. 2 12.0 m – – – – 15%

vgl. Abs. 2 16.0 m – – – – 15%

vgl. Abs. 2 18.0 m – – – – 15%

2In den Arbeitszonen ist ein kleiner und grosser Grenzabstand von mindestens der realisierten Gebäudehöhe einzuhalten, gegenüber anderen Zonen muss der Grenzabstand aber mindestens 6.0 m betragen. Gegenüber Wohnzonen, MischZone Abk. EinfamilienEH hauszone Wohnzone W2 Wohnzone W3 Wohnzone WE Erhaltung Mischzone M2 Mischzone M3 Mischzone MK2 Kern Mischzone MK3 Kern Mischzone MK4 Kern Mischzone MKE Kern Erhaltung

Arbeitszone A II
Arbeitszone A III
Arbeitszone A IV

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 9) verbindlich lesbar.

kGA und gGA in den Arbeitszonen

1Kleiner Grenzabstand

2Grosser Grenzabstand

3Gebäudehöhe

4Gebäudelänge

5Gebäudetiefe

6Vollgeschosse

7Ausnützungsziffer, die untere AZ darf nicht unterschritten, die obere AZ nicht überschritten werden.

8Grünflächenziffer Einwohnergemeinde Münsingen 10 Baureglement (GBR) zonen und Zonen mit gewerblicher Nutzung sind die Grenzabstandsflächen vollständig zu begrünen und zu bepflanzen. Der Bepflanzungsplan mit Realisierungszeitraum ist mit dem Baugesuch einzureichen.

3Als Vollgeschosse zählen das Erdgeschoss und die Obergeschosse. Das Unter- und das Dachgeschoss zählt nicht als Geschoss, wenn:

–Untergeschoss: OK EG Boden im Mittel weniger als 1.2 m über dem fertigen Vollgeschosse Terrain liegt,

–Dachgeschoss: Kniewandhöhe weniger als 1.2 m beträgt,

–Attikageschoss:

– die Höhe maximal 3.3 m beträgt,

– die allseitige Rückversetzung vom darunterliegenden Geschoss mindestens 2.0 m beträgt; ausgenommen Treppenhaus und Lift und

– von technisch bedingten Aufbauten, wie für Liftanlagen, Lichtkuppeln, Solaranlagen und dergleichen um maximal 1.5 m überragt wird.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.