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Art. 25 · ZPP K «Dorfplatz»

BZO Gemeindebaureglement Muensingen · S. 25 · Original-PDF

1Die ZPP K «Dorfplatz» bezweckt

–die Festlegung der ortsbaulichen Gestaltung für Bauten und Aussenräume Planungszweck einer gemischten Kernüberbauung

–die Gewährleistung einer rationellen Erschliessung und Parkierung

–die Neugestaltung des Verkehrsraums unter Berücksichtigung der speziellen Situation im Ortszentrum.

–die Prüfung und allfällige Sicherstellung einer öffentlichen Sammelstelle.

2Mischnutzung Kern nach Art. 2 Abs. 4. Die Erdgeschosse sind vollständig gewerblichen und Dienstleistungsnutzungen vorbehalten.

3 – Minimale AZ 1.0. Der Gemeinderat kann eine maximale AZ von 1.30 zulassen; maximal 4 Vollgeschosse.

–Bei Planungen auf der Grundlage eines Wettbewerbsverfahrens nach den Art der Nutzung Mass der Nutzung Regeln des SIA kann der Gemeinderat die maximale AZ zusätzlich um 0.40 erhöhen.

–Bei einer Gesamtüberbauung nach MINERGIE-P-Standard erhöht sich die AZ darüber hinaus um 0.20.

4 – Auf Parzelle GB-Nr. 199 ist im EG eine geschlossene Bauweise zulässig

–Die Bauten haben einen klaren Bezug zum angrenzenden Strassenraum aufGestaltungsgrundsätze zuweisen.

5ES III

Art. 26 (gestrichen) Lärmempfindlichkeitsstufe

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.