Art. 27 · ZPP M «Sandacher»
BZO Gemeindebaureglement Muensingen · S. 25 · Original-PDF
1Die ZPP M «Sandacher» bezweckt
–die sorgfältige Gestaltung des Siedlungsrands,
–die weitgehende Freihaltung des Horizonts zur Sicherstellung der SichtbeziePlanungszweck hungen von der Tägertschistrasse auf die Kirche, den Ortskern und die nähere Landschaft,
–die Schaffung einer attraktiven Wohnüberbauung,
–die Erreichung einer guten Gesamtwirkung der Neubauten und -anlagen mit der bestehenden Umgebung,
–die gute topografische Eingliederung ins gewachsene Terrain,
–die Sicherstellung einer haushälterischen und auf die Topografie abgestimmte Erschliessung,
–eine auf die Lärmemissionen der Tägertschistrasse reagierende Bebauung.
2Wohnen nach Art. 2 Abs. 2. Entlang der Tägertschistrasse gilt auf einer Bautiefe Mischnutzung nach Art. 2 Abs. 3.
3 – Minimale AZ: 0.40. Der Gemeinderat kann eine maximale AZ von 0.50 (inkl. bestehende Bebauung) zulassen.
–Der maximale Dachpunkt beträgt im südlichen Bereich bis auf eine Tiefe von Art der Nutzung Mass der Nutzung 80 m ab Tägertschistrasse 571.50 m.ü.M, im nördlichen Bereich 569.00 m.ü.M. Dieser darf, ausser von sehr schlanken kaum wahrnehmbaren techEinwohnergemeinde Münsingen 26 Baureglement (GBR) nisch bedingten Elementen (z.B. Kamine) und Liftaufbauten bis 1.50 m ab Oberkant oberstes Geschoss, von Dachaufbauten nicht überragt werden.
–Maximal 2 Vollgeschosse. Der Gemeinderat kann bei Planungen auf der Grundlage eines Wettbewerbsverfahrens nach den Regeln des SIA von der Geschossigkeit abweichen.
–Werden alle Neubauten nach MINERGIE-P-Standard erstellt, erhöht sich die maximale AZ um 0.05.
–Werden alle Neubauten nach MINERGIE-P-Standard und auf der Grundlage eines Wettbewerbsverfahrens nach den Regeln des SIA erstellt, erhöht sich die maximale AZ darüber hinaus um 0.05.
4 – Durch die Lage, Stellung und Abmessung der Bauten sowie durch eine gesamtheitliche, stufenlose und naturnahe Umgebungsgestaltung sind die optische und funktionale Durchlässigkeit sicherzustellen.
–Entlang des östlichen Siedlungsrandes ist eine sehr gute optische DurchläsGestaltungsgrundsätze sigkeit zu erreichen.
–Grössere Aussenräume sind für die Siedlungsbewohner und Siedlungsbewohnerinnen zugänglich zu gestalten und zur halböffentlichen Benutzung offen zu halten.
–Das Gebäude an der Tägertschistrasse 17 kann abgebrochen werden, wenn die Erhaltung unverhältnismässig ist und eine ortsbaulich und gestalterisch optimalere Lösung erreicht werden kann.
–Bleibt das erhaltenswerte Gebäude an der Tägertschistrasse 17 bestehen, ist der Umnutzung des Bauvolumens besondere Beachtung zu schenken.
–Neue Haupt- und Nebenbauten sind zwingend mit Flachdächern oder leicht geneigten Pultdächern einzudecken.
–Attikageschosse dürfen, ohne dass sie als Vollgeschosse zählen, einseitig fassadenbündig erstellt werden. Die Grundfläche des Attikageschosses darf maximal 65% der Grundfläche des darunterliegenden Vollgeschosses betragen.
–Bebauung und Aussenraum sind gut in die topografischen Verhältnisse einzugliedern.
–Der Gestaltung des Siedlungsrands und des Bereichs entlang der Tägertschistrasse ist besondere Beachtung zu schenken.
5 – Das Areal ist ab der Tägertschistrasse mit möglichst einer Zufahrt zu erschliessen.
–Die Erschliessung der Reihenhäuser auf der Parzelle Nr. 3438 muss weiterErschliessungsgrundsätze hin sichergestellt werden, kann aber im Sinne der Überbauung in der ZPP M optimiert werden.
6 – Grundsätzlich ES II, bei Erhalt gilt für das bestehende Gebäude an der Tägertschistrasse 17 die ES III, bei einem Abbruch gilt für das gesamte Gebiet die ES II.
–In der Überbauungsordnung ist aufzuzeigen, dass für alle Neubauten eine Lärmempfindlichkeitsstufe Schallpegeldifferenz zwischen der Strasse und den exponiertesten, lärmempfindlichen Räumen von 24 dBA erzielt werden kann.
–Beim Einbau von lärmempfindlichen Räumen in das bestehende Gebäude an der Tägertschistrasse 17 ist im Baubewilligungsverfahren aufzuzeigen, dass eine Schallpegeldifferenz zwischen der Strasse und den exponiertesten, lärmempfindlichen Räumen von 19 dBA erzielt werden kann. Einwohnergemeinde Münsingen 27 Baureglement (GBR)
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.