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Art. 24 · ZPP J «Hinterdorf»

BZO Gemeindebaureglement Muensingen · S. 23 · Original-PDF

1Die ZPP J «Hinterdorf» bezweckt

–die Schaffung einer attraktiven, verdichteten Wohnüberbauung mit GewerbePlanungszweck anteil entlang der Bernstrasse,

–die Erreichung einer guten Gesamtwirkung der Neubauten und -anlagen sowie deren optimale Eingliederung in die umliegende Bebauung,

–die Umnutzung mit dem Ziel der Erhaltung der historischen Bausubstanz,

–eine gute Siedlungsdurchgrünung und die Schaffung attraktiver Aussenräume,

17Genehmigungsverfügung AGR vom 14.09.2011 Einwohnergemeinde Münsingen 24 Baureglement (GBR)

–die Sicherstellung einer wirtschaftlichen und siedlungsverträglichen Erschliessung sowie von attraktiven und sicheren öffentlichen Langsamverkehrsverbindungen.

2 – längs Bernstrasse: Mischnutzung nach Art. 2 Abs. 3, wobei bei einer Umnutzung der beiden eingestuften Objekte an der Bernstrasse 4 und 6 mindestens die Hälfte des Erdgeschosses und bei einem Neubau das gesamte Erdgeschoss gewerblich zu nutzen ist.

–übriges Gebiet: Wohnen nach Art. 2 Abs. 2 jedoch mit einem maximal zuläsArt der Nutzung sigen Gewerbeanteil von 20%.

3Abschnitt J1: Minimale AZ (inkl. bestehende Bebauung): 0.55. Der Gemeinderat kann eine maximale AZ (inkl. bestehende Bebauung) von 0.65 zulassen; maximal 3 Vollgeschosse. Abschnitt J2: Minimale AZ (inkl. bestehende Bebauung): 0.45. Der Gemeinderat kann eine maximale AZ (inkl. bestehende Bebauung) von 0.55 zulassen; maximal 3 Vollgeschosse.

Bei Planungen auf der Grundlage eines Wettbewerbsverfahrens nach den Regeln des SIA kann der Gemeinderat die maximale AZ zusätzlich um 0.05 erhöhen.

–Attikageschosse dürfen ohne dass sie als Vollgeschosse zählen und ohne Mass der Nutzung Anrechnung an die Gebäudehöhe einseitig fassadenbündig erstellt werden.

–Werden pro Abschnitt alle Neubauten nach MINERGIE-P-Standard erstellt erhöht sich die maximale AZ des betreffenden Abschnitts um 0.05.

4 – Entlang des Mittelwegs ist im Abschnitt J2 ein grosszügiger, begrünter Aussenraum mit Baumreihe sicherzustellen.

–Durch die Erarbeitung eines Aussenraumkonzepts ist eine auf die bestehenGestaltungsgrundsätze de Bausubstanz abgestimmte Gestaltung des Aussenraumes mit wenig Bodenversiegelung sicherzustellen.

–Bei Neubauten ist die Dachlandschaft einheitlich zu gestalten.

–Die schützenswerten Gebäude an der Bernstrasse 4A und 6 sowie am Mittelweg 1 sind zu erhalten. Erweist sich die Erhaltung als unverhältnismässig und verunmöglicht eine ortsbaulich und gestalterisch optimale Lösung, kann ein Abbruch geprüft werden.

–Das erhaltenswerte Gebäude an der Bernstrasse 4 kann abgebrochen werden, wenn die Erhaltung unverhältnismässig ist und eine ortsbaulich und gestalterisch optimale Lösung erreicht werden kann.

–Das Gebäude Bernstrasse 10 ist zu erhalten.

5 Abschnitt J2: Erschliessung via Schulhausgasse und Turnhallenweg. Gebäude Bernstrasse 4 ab Bernstrasse.

–Der Mittelweg ist als attraktive und sichere Langsamverkehrsachse zu erhalErschliessungsgrundsätze ten.

–Eine durchgehende Detailerschliessungsstrasse für den motorisierten Individualverkehr zwischen Bernstrasse und Turnhallenweg ist nicht zulässig.

–Die Parkierung ist grundsätzlich in Einstellhallen unterzubringen, Besucherund Kundenparkplätze sind oberirdisch entlang der siedlungsinternen Erschliessungsstrassen anzuordnen und angemessen zu gestalten.

6 – Eine Bautiefe entlang der Bernstrasse: ES III

–Im übrigen Gebiet: ES II Lärmempfindlichkeitsstufe Einwohnergemeinde Münsingen 25 Baureglement (GBR)

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.