Art. 23 · ZPP I «Loryheim»
BZO Gemeindebaureglement Muensingen · S. 23 · Original-PDF
1Die ZPP I «Loryheim» bezweckt
–die Schaffung einer dichten Wohn- und Gewerbeüberbauung, angemessen Planungszweck etappiert;
–die Neugestaltung des Ortseingangs;
–Erhaltung des Sichtbezuges auf die schützenswerte Liegenschaft Thunstrasse 14 «Loryheim» in Südansicht als markanter Blickpunkt am Ortseingang;
–die Erhaltung der Baumreihe entlang der Thunstrasse.
2Mischnutzung nach Art. 2 Abs. 3
3 – AZ: Minimal 0.5. Der Gemeinderat kann eine AZ von maximal 0.7 zulassen.
–Bei einer Überbauung auf der Grundlage eines Wettbewerbverfahrens nach Art der Nutzung Mass der Nutzung17 den Regeln des SIA kann der Gemeinderat die maximale AZ um 0.05 erhöhen.
–Bei einer Gesamtüberbauung mit dem MINERGIE-P-Standard erhöht sich die maximal zulässige AZ um zusätzlich 0.1.
4 – Freihalten des unverbauten Vorraumes südlich der Liegenschaft Thunstrasse
14«Loryheim» ab Gartentor Umfassungsmauer bis an die Thunstrasse auf einer Tiefe von mind. 45 m.
–Es sind maximal 3 Geschosse zulässig.
–interessante Aussenraum- und Platzgestaltung
5 – Erschliessung nach einheitlichem Konzept
–Mit Ausnahme der Besucherparkplätze hat die Parkierung unterirdisch zu erGestaltungsgrundsätze Erschliessungsgrundsätze folgen.
6ES III Lärmempfindlichkeitsstufe
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.