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Art. 11 · Grünzonen

BZO Gemeindebaureglement Muensingen · S. 17 · Original-PDF

1Die Grünzonen sind Freihaltezonen15, die naturnah zu gestalten sind.

2Bestehende zonenwidrige überirdische Bauten dürfen nur unterhalten werden.

3In den Grünzonen gilt die Empfindlichkeitsstufe II nach LSV.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.