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Art. 76 · Archäologische Schutz-

BZO Baureglement Unterseen · S. 45 · Original-PDF

zonen und archäologische Bodenfunde

1Innerhalb der im Zonenplan Siedlung ausgeschiedenen archäologischen Schutzzonen sind alle Bauvorhaben im jeweiligen Baubewilligungsverfahren dem archäologischen Dienst der Kantons Bern zur Beurteilung zuzustellen.

2Treten bei Bauarbeiten in den archäologischen Schutzzonen oder innerhalb des Gemeindegebietes archäologische Bodenfunde zutage, sind die Arbeiten im betreffenden Bereich unverzüglich einzustellen und die Baubewilligungsbehörde oder der archäologische Dienst des Kantons Bern zu benachrichtigen (Sicherstellung der wissenschaftlichen Dokumentation). Einwohnergemeinde Unterseen / Baureglement 45

IX Gefahrengebiete

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.