Art. 50 · ZPP "Bahnhofstrasse
BZO Baureglement Unterseen · S. 26 · Original-PDF
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1Die Bahnhofstrasse bildet das räumliche Bindeglied zwischen dem Bahnhofareal Interlaken West und dem alten Ortskern. Das Gebiet ist aufgrund seiner Bedeutung für das Ortsbild dem Ortsbildschutzperimeter A unterstellt. Es weist sehr unterschiedliche Bebauungsstrukturen auf. Einerseits die geschlossene Gebäudezeile nordwestlich des Fabrikkanals und andererseits die beiden Inselsituationen die durch Einzelbauten bestimmt sind. Aufgrund seiner exponierten Lage und der unmittelbaren Nachbarschaft zu geschützten Gebäuden wird das Gebiet der Planungspflicht unterstellt.
Nutzungsbestimmungen
2Es gelten die Nutzungsbestimmungen der Dorfzone. Nutzungen sowie Bauten und Anlagen, welche den Charakter der Bahnhofstrasse, insbesondere den touristischen, beeinträchtigen würden, sind untersagt.
Bauweise
3Entlang der Bahnhofstrasse gilt die geschlossene Bauweise. Die Hauptgebäude müssen, die Anbauten können seitlich an die Grenze gestellt werden. Vorbehalten bleibt ein Gewässerabstand von 5 m.
Grenzabstände
4Gegenüber den angrenzenden Parzellen sind die Grenzabstände der jeweiligen Zonen (annähernd geschlossene bzw. offene Bauweise) einzuhalten.
An- und Vorbauten
5Auf der von der Bahnhofstrasse abgewandten Seite sind 1- geschossige An- und Vorbauten zugelassen. Die Geschosszahl wird vom Niveau der Bahnhofstrasse aus bestimmt.
Nutzungsmass
6Im Gebiet nordwestlich des Fabrikkanals ist das Mass der Nutzung durch die bestehenden Bauvolumen bestimmt. Für die Parzellen 13 und 972 bestimmt sich das Mass der Nutzung aufgrund eines 3-geschossigen Gebäudes mit Mansarddach unter Einhaltung der erforderlichen Grenzabstände.
Empfindlichkeitsstufe
7Es gelten die Bestimmungen der Empfindlichkeitsstufe III nach
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.