Art. 27 · An- und Nebenbauten
BZO Baureglement Unterseen · S. 16 · Original-PDF
1Für An- und Nebenbauten, die nicht für den dauernden Aufenthalt von Menschen oder Tieren bestimmt sind, genügt allseitig ein Grenzabstand von 2.00 m sofern die Gebäudehöhe dieser Bauten 3.00 m und ihr Grundfläche 40 m2 nicht übersteigen.
2Der Grenzanbau ist gestattet, wenn der Nachbar zustimmt oder wenn an ein nachbarliches, an der Grenze stehendes Gebäude angebaut werden kann.
3Die Baubewilligungsbehörde kann für bewohnte eingeschossige An- und Nebenbauten einen Grenzabstand von 3.00 m zulassen, wenn die Abmessungen nach Abs. 1 eingehalten, die Nachbarn nicht zusätzlich beeinträchtigt werden und keine öffentlichen Interessen entgegenstehen.
4Vorbehalten bleibt Art. 14, Abs. 2. Einwohnergemeinde Unterseen / Baureglement 16
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.