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Art. 18 · Gestaltungsfreiheit
BZO Baureglement Unterseen · S. 12 · Original-PDF
1Soweit in diesem Reglement nichts abweichendes bestimmt wird, gilt im Baugebiet die Gestaltungsfreiheit nach den Bestimmungen von Art. 75 BauG. Einwohnergemeinde Unterseen / Baureglement 12
2Innerhalb der Ortsbildschutzperimeter A und B ist - ausgenommen in den Zonen der annähernd geschlossenen Bauweise
–die Gestaltungsfreiheit ausgeschlossen.
3Bei Bauten, die aufgrund von Art. 75 BauG erstellt werden, werden erhöhte Anforderungen an die Gestaltung gestellt.
II Mass der Nutzung, Bestimmungsweise
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.