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Art. 18 · Gestaltungsfreiheit

BZO Baureglement Unterseen · S. 12 · Original-PDF

1Soweit in diesem Reglement nichts abweichendes bestimmt wird, gilt im Baugebiet die Gestaltungsfreiheit nach den Bestimmungen von Art. 75 BauG. Einwohnergemeinde Unterseen / Baureglement 12

2Innerhalb der Ortsbildschutzperimeter A und B ist - ausgenommen in den Zonen der annähernd geschlossenen Bauweise

–die Gestaltungsfreiheit ausgeschlossen.

3Bei Bauten, die aufgrund von Art. 75 BauG erstellt werden, werden erhöhte Anforderungen an die Gestaltung gestellt.

II Mass der Nutzung, Bestimmungsweise

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.