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Art. 11 · Antennenanlagen

BZO Baureglement Unterseen · S. 8 · Original-PDF

1Im Bereich von Gemeinschaftsantennenanlagen (Kabelanlage) sind Aussenantennen verboten. Ausgenommen sind im Rahmen der Informationsfreiheit Satellitenempfangsanlagen (Parabolspiegelantennen). Vorbehalten bleibt Abs. 2.

2In den Ortsbildschutzgebieten A sind keine von aussen sichtbare Parabolspiegelantennen erlaubt.

3Die den Vorschriften von Abs. 1 und 2 widersprechenden Antennenanlagen sind innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten dieses Reglements zu entfernen. Einwohnergemeinde Unterseen / Baureglement 8

C Gestaltung

I Baugestaltung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.