← BZO Embrach · Inhaltsverzeichnis

Art. 41 · Erholungszone EB

BZO Embrach · S. 16 · Original-PDF

1Es gilt das vom Gemeinderat erlassene Baureglement für die Gartenanlagen «In der Halde» / «Im Riet».

2Es sind Gebäude zulässig, die dem Betrieb der Familiengärten dienen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.