← BZO Eglisau · Inhaltsverzeichnis
Art. 32 · Fassadengestaltung
BZO Eglisau · S. 13 · Original-PDF
Bestehende Fenster mit Sprossenteilung dürfen nicht ohne Zustimmung der Baubehörde durch Fenster ohne Sprossen ersetzt werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.