Art. 313 · ZPP 3 «Unterdorf»
BZO Baureglement Jegenstorf · S. 23 · Original-PDF
313 ZPP 3 «Unterdorf»
1Verdichtung und Umstrukturierung eines Teils des Ortskerns. Planungszweck
2Mischzone Kern nach Art. 211 Abs. 4 Art der Nutzung
3AZ GFZo von max. 0.5 0.6. Mass der Nutzung
4Im Ortsbildschutzgebiet entlang der Kirchgasse ist die Erhaltung des Altbaues Kirchgasse Nr. 6 anzustreben. Ein allfälliger Ersatzbau ist in Volumetrie und Stellung dem bestehenden Gebäude anzupassen, wobei die strassenseitige Fassade für ein Trottoir um 2 m zurückversetzt werden kann. Zwischen den bestehenden Altbauten (Nr. 6 und 20) sind Neubauten mit einem ähnlichen Volumen möglich, wobei ihre Traufhöhen den bestehenden Altbauten anzugleichen sind. Die Gestaltungsvorschriften der Kernzone und des Ortsbildschutzgebietes gelten ebenfalls. Die Zufahrt erfolgt von der Bahnhofstrasse her über die in der Überbauungsordnung «Löwenareal» vorgesehene Stichstrasse. Eine durchgehende Verbindung Bahnhofstrasse-Kirchgasse ist möglich. Entlang der Kirchgasse ist ein Trottoir zu erstellen. Gestaltungsgrundsätze
5ES III Lärmempfindlichkeitsstufe Einwohnergemeinde Jegenstorf
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