Art. 312 · ZPP 2 «Säget»
BZO Baureglement Jegenstorf · S. 22 · Original-PDF
312 ZPP 2 «Säget»
1Sicherstellung einer verdichteten Überbauung mit gemischter Nutzung als Dorfkernerweiterung. Planungszweck
2Gemäss Mischzone Kern nach Art. 211 Abs. 4, allenfalls ergänzt mit einzelnen öffentlichen Nutzungen Art der Nutzung
3AZ GFZo von mindestens 0.5 0.6 und maximal 0.8 0.9. Mass der Nutzung 4 – Maximal dreigeschossige Bauten mit drei Vollgeschossen mit Dachausbau.
–Die Überbauung soll zwischen den locker bebauten Gestaltungsgrundsätze neuen Ortsteilen und der verdichtet bebauten Kernzone einen Übergang schaffen. Die Volumetrie der Neubauten hat sich an die angrenzenden Überbauungen anzupassen.
–Längs der Solothurnstrasse ist die Struktur der bestehenden Bebauung nördlich der Kirche weiterzuführen (wechselnde Ausrichtung der Gebäude), wobei im Sinne des Umgebungsschutzes ein angemessener Abstand zu wahren ist. Der Blick aus dem Strassenraum auf die Kirche darf nicht verbaut werden.
–Es ist ein ausgewogenes Verhältnis von gemeinschaftlich genutzten und privaten Bereichen mit möglichst vielen Grünflächen anzustreben.
–Der Gestaltung des Strassenraums entlang der Solothurnstrasse und der Dorfeingangssituation ist besondere Beachtung zu schenken (breites Trottoir, Bepflanzung des Strassenraums)
–Die Zufahrt erfolgt über die Sägetstrasse. Von der Säget- zur Iffwilstrasse (Bereich Kirchgemeindehaus/Schulhaus) ist eine Fussgängerverbindung zu schaffen. Für das Gebiet nördlich der Kirche zwiEinwohnergemeinde Jegenstorf
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.