Art. 311 · ZPP 1 «Ischlag»
BZO Baureglement Jegenstorf · S. 21 · Original-PDF
311 ZPP 1 «Ischlag»
1Für die Zone mit Planungspflicht ZPP 1 gelten die folgenden Bestimmungen:
2Die Sicherstellung einer Überbauung mit verdichteten individuellen Wohnformen in empfindlicher Ortsrandlage. Planungszweck
3Wohnen nach Art. 211 Abs. 2 Art der Nutzung
4Maximal 12‘000 13'000 m2 BGFo Mass der Nutzung
5Einheitliches architektonisches Konzept mit maximal dreigeschossigen Bauten mit Dachausbau, wobei hangaufwärts eine abnehmende Dichte und Anzahl der Vollgeschosse Geschosszahl anzustreben ist. Die Beschattungstoleranzen nach Art. 22 BauV sind zu beachten. Gestaltungsgrundsätze Einwohnergemeinde Jegenstorf
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.