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Art. 52

BZO Baureglement der Einwohnergemeinde Fraubrunnen · S. 172 · Original-PDF

1Die im Zonenplan ‚Landschaftʻ als Landschaftsschutzgebiet B ausgeschiedenen Flächen zeichnen sich vor allem durch ihre Funktion als Übergangsbereiche zwischen unterschiedlichen Lebensräumen und ihre Pufferfunktion aus. Sie sind weitgehend unberührt und sollen diesen Charakter auch in Zukunft beibehalten. Schützenswerte Bauten Erhaltenswerte Bauten Beizug der Fachstelle Landschaftsschutzgebiet A Landschaftsschutzgebiet B

3Fachstelle für Baudenkmäler ist die kantonale Denkmalpflege. Andere Fachstellen nennt das Fachstellenverzeichnis nach Art. 22 des Dekretes über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD BSG 725.1) vom 22. März 1994 Einwohnergemeinde Grafenried Seite 20 Baureglement

2Landschaftsschutzgebiete B dürfen nur landwirtschaftlich genutzt werden. Bauten und Anlagen sowie Terrainveränderungen sind nicht zugelassen, es sei denn, diese stehen in einem direkten Zusammenhang mit einer landschaftlich-ökologischen Aufwertung.

3Die Realisierung landwirtschaftlich genutzter Bauten ist gestattet, wenn ausserhalb des Landschaftsschutzgebietes B nachweislich kein anderer Standort gefunden wird. Bauliche Veränderungen sowie Umgestaltungen des Terrains bedürfen der Beurteilung durch die zuständige Gemeindekommission. Allfällige Bauten und Anlagen müssen sich gut in die Umgebung einfügen. Die zuständige Gemeindekommission kann ökologische Ersatzmassnahmen oder eine sorgfältige angepasste Umgebungsgestaltung verlangen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.