Art. 51
BZO Baureglement der Einwohnergemeinde Fraubrunnen · S. 172 · Original-PDF
1Die im Zonenplan ‚Landschaftʻ als Landschaftsschutzgebiet A ausgeschiedenen Flächen zeichnen sich durch besondere Schönheit und Eigenart aus. Ihr Charakter ist uneingeschränkt zu erhalten.
2Landschaftsschutzgebiete A dürfen nur landwirtschaftlich genutzt werden. Bauten und Anlagen sowie Terrainveränderungen sind nicht zugelassen, es sei denn, diese stehen in einem direkten Zusammenhang mit einer landschaftlich-ökologischen Aufwertung. Landwirtschaftliche Kleinbauten (Unterstände, Bienenhäuser etc.) können, wenn sie für die Bewirtschaftung notwendig sind und sich gut ins Landschaftsbild einfügen, in Absprache mit der zuständigen Gemeindekommission bewilligt werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.