Art. 12.12 · Gestaltungspläne
BZO Bülach · S. 38 · Original-PDF
12.12 Gestaltungspläne
1Für die im Zonenplan bezeichneten Gebiete müssen Gestaltungspläne aufgestellt werden. Sofern eine zweckmässige Unterteilung des Gebietes möglich ist, können mehrere Gestaltungspläne aufgestellt werden. Diese müssen nicht für alle Teilbereiche gleichzeitig festgesetzt werden.
2In den Zonen I 6.0, I 7.0 und I 8.0A hat der Gestaltungsplan innerhalb des bezeichneten Gebietes folgende Inhalte festzulegen: - Stärkung des Einkaufsgebietes an der Grenzstrasse (zusammen mit dem angrenzenden Einkaufsgebiet in Bachenbülach) als Einkaufsstandort von regionaler Bedeutung - das Potenzial an verkehrsintensiven Nutzflächen auf die vorhandene und künftige Verkehrsinfrastruktur abzustimmen - die Regelung der Verkehrsführung und Grundstückserschliessung, damit der private und öffentliche Verkehr auch bei einem Vollausbau des Gebietes funktionsfähig bleibt - Rahmenbedingungen für ein städtebaulich gut gestaltetes regionales Zentrumsgebiet schaffen, welches sich vom historischen Stadtkern von Bülach klar abgrenzt. 3…
4Dem SBB-Areal kommt mit der Entwicklung des Gebietes Bülach Nord eine verstärkte städtebauliche Bedeutung zu. Ein Gestaltungsplan hat zumindest die folgenden Zielsetzungen zu beinhalten und hiefür geeignete Regelungen zu treffen: - Sicherstellen eines städtebaulich einwandfreien Überganges zum Gebiet Bülach Nord - Verbesserung, ggf. Ergänzung der gleisquerenden Verbindungen für den Langsamverkehr - Ausgestaltung der Bauten und Anlagen mit einem besonders hohen städtebaulichen Wert. Seite 38
5Im Gebiet Bülach Nord ist für das im Zonenplan bezeichnete Gebiet ein öffentlicher Gestaltungsplan aufzustellen. Damit sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gestalterische Aufwertung und nachhaltige Weiterentwicklung des Gebietes Bülach Nord geschaffen werden. Mit dem Gestaltungsplan sollen insbesondere die folgenden Ziele erreicht werden: - städtebaulich und architektonisch besonders gut gestaltete Überbauungen, - dichte Bauweise, u.a. durch den Einsatz von Hochhäusern, - eine dem Nachhaltigkeitsprinzip folgende Stadtentwicklung, - ausgewogene Nutzungsdurchmischung mit einem angemessenen Wohnanteil, - publikumsbezogene Nutzungen an Passantenlagen, - öffentliche Freiräume wie Plätze und Pärke mit besonders guter Gestaltung und zweckmässiger Ausstattung, - Förderung des nicht motorisierten Verkehrs durch ein attraktives Fuss- und Radwegnetz sowie durch die Nutzung des Angebotes durch den öffentlichen Verkehr, - rationelle Erschliessung der Baufelder, - Sicherstellen von geeigneten Lärmschutzmassnahmen entlang der Bahnlinie und der Schaffhauserstrasse sowie im unmittelbaren Bereich zur bestehenden Güterumschlaganlage Bülach - Aufzeigen der Massnahmen, welche sich aus der Störfallvorsorge ergeben. Im Rahmen des öffentlichen Gestaltungsplanes Bülach Nord ist für das Gebiet zudem ein Modalsplit-Ziel unter Beachtung der Zielsetzungen des regionalen Gesamtverkehrskonzeptes Region Flughafen (rGVK) (inklusive Controlling und korrigierenden Massnahmen bei Nichterreichen dieses Ziels) zu definieren.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.