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Art. 12.11 · Attikageschosse
BZO Bülach · S. 38 · Original-PDF
12.11 Attikageschosse Attikageschosse müssen klar von Vollgeschossen unterscheidbar und als Dachgeschosse erkennbar sein. Bei der Ansetzung des Profils des hypothetischen Schrägdaches gilt in der Regel die Gebäudelängsseite als (hypothetische) Trauffassade.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.