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Art. 66 · Fassadenhöhe
BZO Bassersdorf · S. 4 · Original-PDF
45 4/61 Bau- und Zonenordnung Art. 66 Fassadenhöhe Die Verkehrsbaulinien sind für die Bemessung der Fassadenhöhe ausgeschlossen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.