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Art. 65 · Klein- und Anbauten
BZO Bassersdorf · S. 45 · Original-PDF
1Klein- und Anbauten müssen an die Baumassenziffer nicht angerechnet werden.
2Klein- und Anbauten müssen einen Grundabstand von 3.5 m einhalten.
3Klein- und Anbauten dürfen Schrägdächer, Flachdächer oder andere Dachformen aufweisen. 4.3 Höhen und Geschosse
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.