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Art. 67 · Höhenerleichterung Alternativenergie
BZO Bassersdorf · S. 45 · Original-PDF
Alternativenergieanlagen dürfen bei guter Gestaltung die zulässigen Fassadenhöhen überschreiten sowie die Abstände unterschreiten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.