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Art. 49 · Ausnützungsverschiebung
BZO Bassersdorf · S. 35 · Original-PDF
Bei Arealen mit unterschiedlicher Zonenzugehörigkeit sind Ausnützungsverschiebungen im Ausmass von einem Zehntel möglich. Zur Erhaltung von Altbauten, Bäumen und Gärten sind höhere Ausnützungsverschiebungen zulässig.
| WG2/1.9 | WG3/2.5 | WG5/5.0 | |
|---|---|---|---|
| Fassadenhöhe | 8.1 m | 11.4 m | 18.0 m |
| Fassadenhöhe (giebelseitig) -Schrägdach: -Flachdach: | Giebelseitig ergibt sich die Fassadenhöhe aus der Dachneigung von max. 45°, sie erhöht sich aber höchstens um: | ||
| 7.0 m | 7.0 m | unzulässig | |
| Bei Attikageschossen erhöht sich die Fassadenhöhe auf den fassa- denbündigen Seiten um 3.3 m. |
Tabelle von S. 35 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.