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Art. 49 · Ausnützungsverschiebung

BZO Bassersdorf · S. 35 · Original-PDF

Bei Arealen mit unterschiedlicher Zonenzugehörigkeit sind Ausnützungsverschiebungen im Ausmass von einem Zehntel möglich. Zur Erhaltung von Altbauten, Bäumen und Gärten sind höhere Ausnützungsverschiebungen zulässig.

WG2/1.9WG3/2.5WG5/5.0
Fassadenhöhe8.1 m11.4 m18.0 m
Fassadenhöhe (giebelseitig) -Schrägdach: -Flachdach:Giebelseitig ergibt sich die Fassadenhöhe aus der Dachneigung von max. 45°, sie erhöht sich aber höchstens um:
7.0 m7.0 munzulässig
Bei Attikageschossen erhöht sich die Fassadenhöhe auf den fassa- denbündigen Seiten um 3.3 m.

Tabelle von S. 35 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.