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Art. 50 · Energieeffizienz

BZO Bassersdorf · S. 35 · Original-PDF

Gemäss BDV nicht genehmigt. 35/61 Wegleitung

zu Art. 51 Gestaltungsplanpflicht §

48Abs. 3 PBG Gestaltungspläne § 83 PBG Art. 51 lit. b. (Energievorgaben) wurde gemäss Verfügung Nr. 0145/23 nicht genehmigt. zu Art. 53 Art. 53 Abs. 3. (Vorgaben für die Umstrukturierungsphase im Gebiet) wurde gemäss Verfügung Nr. 0145/23 nicht genehmigt 36/61 Bau- und Zonenordnung

3.2 Gestaltungsplanpflichtgebiete

WG2/1.9WG3/2.5WG5/5.0
Fassadenhöhe8.1 m11.4 m18.0 m
Fassadenhöhe (giebelseitig) -Schrägdach: -Flachdach:Giebelseitig ergibt sich die Fassadenhöhe aus der Dachneigung von max. 45°, sie erhöht sich aber höchstens um:
7.0 m7.0 munzulässig
Bei Attikageschossen erhöht sich die Fassadenhöhe auf den fassa- denbündigen Seiten um 3.3 m.

Tabelle von S. 35 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.