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Art. 41c · GSchV, Extensive Gestaltung und Bewirtschaftung des Gewässerraums, soweit
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 16 · Original-PDF
die Grundnutzungszone nicht weitergehende Einschränkungen enthält. Die Ufervegeta tion ist geschützt. Innerhalb des Gewässerraums sind ausschliesslich einheimische, standortgerechte Pflanzen zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.