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Art. 41 · Das Bauland ist im Rahmen der baurechtlichen und ortsbaulichen Gegebenheiten …

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 20 · Original-PDF

opti­ Innenentwicklung mal auszunützen. Die Baubewilligung kann verweigert werden, wenn ein Grundstück of­ fensichtlich unzweckmässig ausgenützt wird und der Nachweis einer später möglichen zonengemässen Überbauung nicht erbracht werden kann.

2Werden in den Wohnzonen W2 und W2+ auf einem Grundstück pro Wohneinheit durchschnittlich weniger als 330 m^ anrechenbare Grundstücksfläche konsumiert, er­ höht sich die zulässige Ausnützungsziffer um 15 %. Die qualitativen Anforderungen an Arealüberbauungen sind sinngemäss anzuwenden. ’ Verglaste Balkone, Sitzplätze und Wintergärten ausserhalb der thermischen Gebäude­ hülle und ohne heiztechnische Installationen werden im Sinne von § 32 Abs. 3 BauV, Ausnützungsziffer, im Ausmass der effektiven Grösse, maximal aber bis 15 m2 Geschoss­ fläche pro Wohneinheit nicht der Ausnützung angerechnet.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.