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Art. 56 · Die Ablagerung von Material für eine Dauer von mehr als 2 Monaten

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 35 · Original-PDF

ist in den Wohnzonen W2, W2D und W3 nicht zulässig und in allen an­ deren Zonen bewilligungspflichtig. Materialablagerun­ gen

2Für die Sicherstellung der Materialbeseitigung kann ein Depot verlangt werden. Einzelheiten regelt das Gebührenreglement.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.