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Art. 56 · Die Ablagerung von Material für eine Dauer von mehr als 2 Monaten
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 35 · Original-PDF
ist in den Wohnzonen W2, W2D und W3 nicht zulässig und in allen an deren Zonen bewilligungspflichtig. Materialablagerun gen
2Für die Sicherstellung der Materialbeseitigung kann ein Depot verlangt werden. Einzelheiten regelt das Gebührenreglement.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.