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Art. 57 · Beschädigte Bauten 1 Durch Brand, Vernachlässigung oder Elementarereignisse …

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 35 · Original-PDF

beschäund Anlagen (jjg|g Gebäude müssen innert der vom Stadtrat vorgegebenen Frist ganz und soweit verhältnismässig abgetragen oder wiederhergestellt werden. BNO Stadt Bremgarten 31

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.