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Art. 49 · In Mehrfamilienhäusern sind gut zugängliche und überdeckte Abstell
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 32 · Original-PDF
plätze für Velos vorzusehen. Mindestens 25 % der erforderlichen Ab stellplätze sind in der Nähe der Hauseingänge oder an gut erreichbarer Lage anzuordnen. Velos
2In Mehrfamilienhäusern sind gut zugängliche und abschliessbare Räume als Abstellmöglichkeiten für Kinderwagen und dergleichen vor zusehen. Kinderwagen
3Bei Mehrfamilienhäusern und Gewerbebauten sind für die getrennte Abfallentsorgung und für allfällige Container die nötigen Räume oder gegen Einsicht abgeschirmte Plätze vorzusehen. Abfallentsorgung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.