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Art. 2 · Die einschlägigen Vorschriften des eidgenössischen und kantonalen

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 5 · Original-PDF

Rechts sowie hierzu ergangene Entscheide, bleiben Vorbehalten. Übergeordnetes Recht BNO Stadt Bremgarten 1 2. TEIL Raumplanung 2.1 Planungsgrundsätze §2 Erweiterte i |n der Altstadtzone sind sämtliche nach aussen in Erscheinung tretenBewilligungspflicht baulichen Massnahmen bewilligungspflichtig. Zusätzlich zu den im kantonalen Recht festgehaltenen Fällen sind dies namentlich die Ände­ rung von Dacheindeckungen, Spenglerarbeiten, Fassadenanstrichen, Fenstern und Türen, Fensterläden, Anschriften, Aussenbeleuchtungen sowie Umgebungsgestaltungen.

2Bauwilligen wird empfohlen, vor der Projektierung mit der Bauverwal­ tung Kontakt aufzunehmen, um die spezifischen Randbedingungen für bauliche Massnahmen abzuklären. Verfahren Altstadtkommission 3 Baugesuche in der Altstadtzone und der Umgebungsschutzzone Alt­ stadt werden der Altstadtkommission zur Stellungnahme unterbreitet. Auf Wunsch vermittelt die Bauverwaltung beratende Gespräche zwi­ schen Bauwilligen, Projektierenden und der Kommission vor oder wäh­ rend der Entwurfsbearbeitung. Zusammensetzung 4 Qjg Altstadtkommission setzt sich zusammen aus qualifizierten FachAltstadtkommission personen mindestens der Fachdisziplinen Freiraum, Städtebau und Ar­ chitektur sowie Vertretern der Stadt- und Kantonsverwaltung (Denkmal­ pflege). RBA Stadt Bremgarten 1

5Vor der Baufreigabe sind Ausführungs-Detailpläne zu folgenden Bau­ teilen zur Prüfung und Genehmigung einzureichen: Ortgang, Traufe, Dachaufbauten, Balkone, Fenster, Schaufenster, Hauseingangstüren. Zur Beurteilung von Farben und Materialien inkl. Dacheindeckung und Spenglerarbeiten sind vor der Baufreigabe ge­ naue Angaben zu machen. Auf Wunsch sind am Gebäude Muster in angemessener Grösse anzubringen. Bei Gesuchen für Reklamen ist ein massstäblicher, farbgetreuer Entwurf vorzulegen. Baufreigabe / Bemusterung ® Bauwilligen wird auf Wunsch ein Merkblatt abgegeben, welches Ge­ staltungsbeispiele und mögliche Detaillösungen enthält. Merkblatt

7Im Zusammenhang mit baulichen Massnahmen kann der Stadtrat ohne Kostenfolge für Eigentümerinnen und Eigentümer bauhistorische Untersuchungen an Gebäuden oder in deren Umfeld veranlassen. Den Beauftragten ist der Zugang zu gewährleisten. Untersuchungen ® Zur Beurteilung der Relevanz von Bodeneingriffen und substanziellen, baulichen Eingriffen an Gebäuden im Bereich der Altstadtzone bedür­ fen Baugesuche bereits während des Baubewilligungsverfahrens der Meldung an die Kantonsarchäologie durch die zuständige Gemeinde­ behörde. Bodeneingriffe / Bauvorhaben ® Im Zusammenhang mit baulichen Hochwasserschutzmassnahmen gelten erhöhte Gestaltungsanforderungen. Hochwasserschutz­ massnahmen II. Gestaltung von Bauten

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.