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Art. 1 · Die Bau- und Nutzungsordnung (BNO) umfasst das kommunale

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 5 · Original-PDF

Raumplanungs-, Umwelt- und Baurecht. Geltungsbereich

2Ihre Vorschriften finden Anwendung auf alle Bauten und Anlagen, de­ ren Nutzung sowie den Schutz des Bodens.

3Die BNO gilt für das gesamte Gemeindegebiet Der Bauzonenplan Bremgarten 1:2'500, der Bauzonenplan Hermet­ sch wil-Staffe In 1:2'500 und der Kulturlandplan 1:5'000 sind grundeigen­ tümerverbindliche Bestandteile dieser Bau- und Nutzungsordnung. §1

1Das Reglement für das Bauen in der Altstadt regelt in Ergänzung zu den §§ 7 und 8 der Bau- und Nutzungsordnung die Gestaltung und Nut­ zung von Bauten und Freiräumen in der Altstadtzone. Zweck I. Verfahren

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.