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Art. 3 · Die Bau- und Nutzungsordnung dient

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 6 · Original-PDF

Planungs­ grundsätze

–der Förderung einer architektonisch, ökologisch und ökonomisch verträglichen Verdichtung und Entwicklung des Siedlungsgebiets mit einer guten Bevölkerungsdurchmischung.

–der Erhaltung und der Weiterentwicklung der hohen Standortattrak­ tivität

–der Erhaltung und Stärkung der eigenen Identität, der charakteris­ tischen Eigenschaften der Quartiere und der siedlungsinternen Na­ tur- und Freiräume

–der Förderung einer hohen Freiraumqualität der siedlungsinternen Frei- und Grünräume

–der Abstimmung der Siedlungsentwicklung und der Belange des Verkehrs, insbesondere zur Stärkung des öffentlichen Verkehrs so­ wie des Fuss- und Veloverkehrs

–der Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen für die Ansiedlung und/oder Entwicklung von Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben

–der Erhaltung der Erholungs- und Landschaftsqualität, insbeson­ dere der Beibehaltung und Pflege der vielfältigen Naturräume

–der Erhaltung und Verbesserung der siedlungsökologischen As­ pekte.

–der Reduktion des Gesamtenergiebedarfs und der Steigerung der Energieeffizienz mit Verwendung erneuerbarer Energien

–der Förderung und Umsetzung einer hitzeangepassten Siendlungsentwicklung

2Jede raumwirksame Tätigkeit soll unter Schonung der natürlichen Le­ bensgrundlagen wie Boden, Luft, Wald und Wasser erfolgen.

3Die Planungsgrundsätze sind als Beurteilungsmassstab für alle raum­ wirksamen Tätigkeiten verbindlich, insbesondere bei der Erschliessungs- und Sondernutzungsplanung, beim Abschluss venwaltungsrechtlicher Verträge sowie im Bewilligungsverfahren. 2.2 Sondernutzungsplanung §3 Bei Um- und Neubauten sind die das Gesamtbild der Altstadt mitbe­ stimmenden historischen Dachformen sowie die Gebäude- und Firsthö­ hen zu erhalten resp. wieder herzustellen. Vorbehalten bleibt eine Firsterhöhung infolge von Nachdämmungen des Dachstuhles. Dachformen Trauf-und Firstlinien 2 Qje Trauf- und Firstlinien direkt angrenzender Gebäude dürfen nicht egalisiert werden. Sie sind in der Höhe zu differenzieren. Dacheindeckung 3 Dächer sind mit alten oder engobierten Biberschwanzziegeln einzu­ decken. * Dachränder sind möglichst schlank auszubilden. Dachränder RBA Stadt Bremgarten 2

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.