Art. 19 · Die Landwirtschaftszone ist für die bodenabhängige landwirtschaftli
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 19 · Original-PDF
che und gartenbauliche Produktion bestimmt. Landwirtschafts zone
2Die Zulässigkeit von weiteren Produktionsmethoden und Nutzungsfor men richtet sich nach eidgenössischem Recht.
3Ersatzaufforstungen sowie Anlagen zum ökologischen Ausgleich bis 50 a pro Anlage sind zulässig, soweit keine übenwiegenden, insbeson dere landwirtschaftliche Interessen entgegenstehen. §19 Übergangsbestim mung Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Reglements hängigen Bau gesuche, welche noch nicht vom Stadtrat entschieden worden sind, werden nach neuem Recht beurteilt. RBA Stadt Bremgarten 7
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.