← BZO Bremgarten (AG) · Inhaltsverzeichnis

Art. 14 · Gestaltungsplanpe- 1 |m Rahmen eines Gestaltungsplans gemäss § 7 Absatz 5 BNO …

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 16 · Original-PDF

■' In der Arbeitszone A2 sind Bauten und Anlagen für industrielle und gewerbliche Nutzungen sowie Dienstleistungsbetriebe erlaubt. Woh­ nungen sind nur für betrieblich an den Standort gebundenes Personal gestattet. Anlagen für Sport, Freizeit und dgl. mit einem grossen Frei­ flächenbedarf sind nicht zulässig. Arbeitszone A2

2Westlich der Fischbacher- und Oberebenestrasse sind Verkaufsnut­ zungen bis maximal 3'000 m^ Verkaufsfläche zulässig, wobei der Standort vorgängig im Rahmen eines Sondernutzungsplanes festge­ setzt werden muss. In allen übrigen Bereichen der Zone A2 sind Ver­ kaufsnutzungen des aperiodischen Bedarfs auf eine maximale Ver­ kaufsfläche von 500 m2 pro Gebäude beschränkt. Innerhalb der ge­ samten Zone A2 sind Verkaufsflächen für den täglichen und periodi­ schen Bedarf ausgeschlossen. BNO Stadt Bremgarten 12

3Die Höhenmasse gemäss § 6 bzw. nachfolgenden Ziffern a) und b) gelten als Richtwerte, die nur beim Vorliegen triftiger betrieblicher Gründe überschritten werden dürfen:

a)Zonen A2 westlich der Reuss für Bauten mit einer Ost-/NordostFassade von mehr als 36 m Breite und einer für die Höhenbestim­ mung massgebenden Terrainkote von über 390.0 m.ü.M. Gesamthöhe: 14.0 m

b)Zonen A2 westlich der Reuss für Bauten mit einer Ost-/NordostFassade von maximal 36 m Breite oder einer für die Höhenbestim­ mung massgebenden Terrainkote von weniger als 390.0 m.ü.M. Gesamthöhe:18.0 m: Innerhalb der Arbeitszone A2 „Bleiche/Au“ gelten folgende Vorschrif­ ten:

a)In diesem Gebiet ist auf das Landschafts- und Stadtbild besonders Rücksicht zu nehmen. Dies gilt insbesondere für die Einpassung in die bestehende Bepflanzung entlang dem Reussufer und eine op­ tisch wirksame Trennung von den Bauten der Altstadtzone. Mit ei­ nem Umgebungsplan ist nachzuweisen, dass diese Bedingungen erfüllt sind.

b)Neubauten dürfen mit Ausnahme allfälliger betriebsnotwendiger Silos eine Höhe von 382.0 m ü.M. nicht überragen.

c)Ersatzbauten und Erweiterungsbauten vorhandener Gebäude dür­ fen auf die bestehende Fassadenflucht gesetzt werden, auch wenn ein allfälliger Mehrhöhenzuschlag gemäss Absatz 4 nicht eingehal­ ten werden kann.

5Der Grenzabstand gegenüber benachbarten Wohn- oder Wohn- und Arbeitszonen beträgt bis 8.5 m Gesamthöhe 6.0 m. Bei einer grösseren Gesamthöhe ist der Abstand um das Mass der Mehrhöhe zu vergrössern. Der Abstandsbereich ist als Grünfläche zu gestalten. ® Bei Neubauten sowie eingreifenden Umgestaltungen, Erweiterungen oder Zweckänderungen sind mehrgeschossige Bauten anzustreben. § 14 Gestaltungsplanpe- 1 |m Rahmen eines Gestaltungsplans gemäss § 7 Absatz 5 BNO sind rimeter Unterstadt Abweichungen bezüglich der Dachformen und -aufbauten, der Materia­ lien, der Fenster und der Freiraumgestaltung möglich, sofern eine gute Einpassung in das bauliche Umfeld gewährleistet ist. RBA Stadt Bremgarten 6 III. Aussenräume

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.