Art. 14 · Gestaltungsplanpe- 1 |m Rahmen eines Gestaltungsplans gemäss § 7 Absatz 5 BNO …
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 16 · Original-PDF
■' In der Arbeitszone A2 sind Bauten und Anlagen für industrielle und gewerbliche Nutzungen sowie Dienstleistungsbetriebe erlaubt. Woh nungen sind nur für betrieblich an den Standort gebundenes Personal gestattet. Anlagen für Sport, Freizeit und dgl. mit einem grossen Frei flächenbedarf sind nicht zulässig. Arbeitszone A2
2Westlich der Fischbacher- und Oberebenestrasse sind Verkaufsnut zungen bis maximal 3'000 m^ Verkaufsfläche zulässig, wobei der Standort vorgängig im Rahmen eines Sondernutzungsplanes festge setzt werden muss. In allen übrigen Bereichen der Zone A2 sind Ver kaufsnutzungen des aperiodischen Bedarfs auf eine maximale Ver kaufsfläche von 500 m2 pro Gebäude beschränkt. Innerhalb der ge samten Zone A2 sind Verkaufsflächen für den täglichen und periodi schen Bedarf ausgeschlossen. BNO Stadt Bremgarten 12
3Die Höhenmasse gemäss § 6 bzw. nachfolgenden Ziffern a) und b) gelten als Richtwerte, die nur beim Vorliegen triftiger betrieblicher Gründe überschritten werden dürfen:
a)Zonen A2 westlich der Reuss für Bauten mit einer Ost-/NordostFassade von mehr als 36 m Breite und einer für die Höhenbestim mung massgebenden Terrainkote von über 390.0 m.ü.M. Gesamthöhe: 14.0 m
b)Zonen A2 westlich der Reuss für Bauten mit einer Ost-/NordostFassade von maximal 36 m Breite oder einer für die Höhenbestim mung massgebenden Terrainkote von weniger als 390.0 m.ü.M. Gesamthöhe:18.0 m: Innerhalb der Arbeitszone A2 „Bleiche/Au“ gelten folgende Vorschrif ten:
a)In diesem Gebiet ist auf das Landschafts- und Stadtbild besonders Rücksicht zu nehmen. Dies gilt insbesondere für die Einpassung in die bestehende Bepflanzung entlang dem Reussufer und eine op tisch wirksame Trennung von den Bauten der Altstadtzone. Mit ei nem Umgebungsplan ist nachzuweisen, dass diese Bedingungen erfüllt sind.
b)Neubauten dürfen mit Ausnahme allfälliger betriebsnotwendiger Silos eine Höhe von 382.0 m ü.M. nicht überragen.
c)Ersatzbauten und Erweiterungsbauten vorhandener Gebäude dür fen auf die bestehende Fassadenflucht gesetzt werden, auch wenn ein allfälliger Mehrhöhenzuschlag gemäss Absatz 4 nicht eingehal ten werden kann.
5Der Grenzabstand gegenüber benachbarten Wohn- oder Wohn- und Arbeitszonen beträgt bis 8.5 m Gesamthöhe 6.0 m. Bei einer grösseren Gesamthöhe ist der Abstand um das Mass der Mehrhöhe zu vergrössern. Der Abstandsbereich ist als Grünfläche zu gestalten. ® Bei Neubauten sowie eingreifenden Umgestaltungen, Erweiterungen oder Zweckänderungen sind mehrgeschossige Bauten anzustreben. § 14 Gestaltungsplanpe- 1 |m Rahmen eines Gestaltungsplans gemäss § 7 Absatz 5 BNO sind rimeter Unterstadt Abweichungen bezüglich der Dachformen und -aufbauten, der Materia lien, der Fenster und der Freiraumgestaltung möglich, sofern eine gute Einpassung in das bauliche Umfeld gewährleistet ist. RBA Stadt Bremgarten 6 III. Aussenräume
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.