Art. 15 · Zone für öffentliche i
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 17 · Original-PDF
Die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen OE ist für Bauten und Bauten und Anlagen OE Anlagen bestimmt, die dem öffentlichen Interesse dienen.
2Gegenüber angrenzenden Zonen sind deren Grenzabstandsvorschrif ten einzuhalten.
3In der Zone OE Augraben sind Erschliessungsanlagen für angren zende Privatgrundstücke gestattet, soweit sie die öffentliche Nutzung nicht beeinträchtigen. BNO Stadt Bremgarten 13 §15
1Vorhandene Garten- und Freiflächen sowie Ehgräben in der Altstadt zone sind zu erhalten. Bei der Neugestaltung kann der Stadtrat Aufla gen bezüglich Materialien, raumbildender Pflanzelemente sowie Ein friedigungen erlassen. Gestaltung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.