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Art. 31 · Materialabbauzone
BZO Bau- und Nutzungsordnung Wettingen · S. 39 · Original-PDF
1Die Materialabbauzone ist für die Entnahme von Rohmaterial, wie Kies, Sand und dergleichen, bestimmt. Materialabbauzone
2Die Nachnutzung und Rekultivierung ist auf die «Spezialzone Tägerhard» abzustimmen.
3Es gilt die Empfindlichkeitsstufe IV.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.