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Art. 12 · Wohnzonen

BZO Bau- und Nutzungsordnung Wettingen · S. 23 · Original-PDF

Der Begriff «nicht störend» wird bei den Definitionen unter Kapitel

4(§ 36) genauer umschrieben.

Wohnzonen

1In den Wohnzonen sollen die Voraussetzungen für ein ruhiges, gesundes Wohnen in einem attraktiven Wohnumfeld geschaffen werden. Der Gestaltung der Aussenräume kommt dabei besondere Bedeutung zu.

2Es sind Wohnungen sowie nicht störende Betriebe zugelassen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.