Art. 68 · Autoreduziertes Wohnen
BZO Bau- und Nutzungsordnung Neuenhof · S. 32 · Original-PDF
1Das Parkfelder-Angebot für Bauvorhaben mit der ausdrücklichen Zielsetzung autoreduziertes Wohnen ist gemäss Anhang IV BNO zu ermitteln. Autoreduziertes Wohnen 2Bewilligungsvoraussetzungen für autoreduziertes Wohnen sind: a. ein Mobilitätskonzept zur dauerhaften Reduktion des motorisierten Individualverkehrs; b. eine periodische Überprüfung der Umsetzung des Mobilitätskonzepts zuhanden der Bewilligungsbehörde; c. die rechtliche Sicherstellung des Mobilitätskonzepts durch entsprechende Verträge und Eintragungen im Grundbuch.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.