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Art. 69 · Abstellplätze für Zweiräder und Kinderwagen
BZO Bau- und Nutzungsordnung Neuenhof · S. 32 · Original-PDF
1Bei Mehrfamilienhäusern sind gut zugängliche und abschliessbare Abstellplätze für Velos und Mofas vorzusehen. Abstellplätze für Zweiräder und Kinderwagen 2In jedem Mehrfamilienhaus sind genügend grosse und gut zugängliche Abstellräume für Kinderwagen und dergleichen vorzusehen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.