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Art. 54 · Abstellplätze für leichte Zweiradfahrzeuge und Kinderwagen
BZO Bau- und Nutzungsordnung Aarau · S. 24 · Original-PDF
1In Mehrfamilienhäusern sind genügend grosse, gut zugängliche und abschliessbare Abstellräume für Velos, Mofas, Kinderwagen und Spielgerä te bereitzustellen.
2Für Besucherinnen und Besucher aller Nutzungen sowie für Beschäftigte und Kundinnen und Kunden von Betrieben sind die notwendigen Abstellplät ze für Velos und Mofas leicht zugänglich, in der Nähe der Hauseingänge be reitzustellen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.