Art. 26 · Zonen Hochwassergefahr (üHG1, üHG2, üHG3)
BZO Bau- und Nutzungsordnung Aarau · S. 13 · Original-PDF
1Die Schutzzonen, ausgeschieden im Spezialplan Hochwasserschutz, bezwecken den Schutz von Personen, Bauten und Anlagen vor Schädigun gen durch Hochwasserereignisse in gefährdeten Bereichen innerhalb der Bauzonen.
2In der Zone üHG1 ist der Gefährdungssituation angemessen Rechnung zu tragen. Gebäudeöffnungen wie Hauszugänge, Fensteröffnungen, Abfahrten und Lichtschächte sind ausreichend erhöht oder wasserdicht auszuführen. Potenziell gefährliche Anlagen wie Öltanks sind zu sichern. Wohnräume, sensible Nutzungen wie schwer evakuierbare oder publikumsintensive Ein richtungen, unterirdische Lager für umweltgefährdende Stoffe oder grosse Sachwerte usw. sind in Untergeschossen nicht zulässig.
3In der Zone üHG2 sind sensible Bauten und Anlagen wie schwer evakuier bare oder publikumsintensive Einrichtungen, Lager für umweltgefährdende Stoffe oder grosse Sachwerte usw. nicht zulässig. Gebäudeöffnungen wie Hauszugänge, Fensteröffnungen, Abfahrten und Lichtschächte sind ausrei chend erhöht oder wasserdicht auszuführen. Potenziell gefährliche Anlagen wie Öltanks sind zu sichern. Wohnräume sind in Untergeschossen nicht zu lässig.
4In der Zone üHG3 sind neue Bauten und Anlagen, Um- und Anbauten, wel che über den Besitzstandsschutz hinausgehen, sowie neue Nutzungen nicht zulässig. Ausnahmen können bewilligt werden, wenn sie auf den Standort angewiesen, mit den öffentlichen Interessen vereinbar sind und wenn das Schadenpotenzial für Menschen, Tiere und Sachwerte vernachlässigbar ist und nicht erhöht wird.
5In der Regel sind die Massnahmen auf das schadenfreie Überstehen eines hundertjährlichen Hochwassers auszurichten.
6Bei Bauten in der Hochwassergefahrenzone ist der Nachweis angemesse ner Schutzmassnahmen zu erbringen.
7Der Stadtrat kann unter Abwägung aller massgebenden Interessen gegen über den Abs. 2 – 6 Ausnahmen und weitergehende Massnahmen verfügen. 13 7.1-1 4.2.3 Überlagernde Schutzzone inner- und ausserhalb des Baugebiets
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.