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Art. 27 · Zone Gewässerraum (üGR)

BZO Bau- und Nutzungsordnung Aarau · S. 14 · Original-PDF

1Die Schutzzone bezweckt die Gewährleistung der natürlichen Gewässer­ funktionen, des Hochwasserschutzes und der Gewässernutzung.

2Die Zulässigkeit von Bauten und Anlagen und die Einschränkung der Be­ wirtschaftung richten sich nach dem Gewässerschutzrecht. 4.2.4 Überlagernde Schutzzonen ausserhalb des Baugebiets

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.