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Art. 24 · Allgemeine Bestimmungen

BZO Bau- und Nutzungsordnung Aarau · S. 12 · Original-PDF

1Die überlagernden Schutzzonen erfassen abgegrenzte Teilgebiete von Nutzungszonen und des Waldes zum Zweck des besonderen Schutzes die­ ser Gebiete. Nebst den nachstehenden Vorschriften gelten stets auch dieje­ nigen der überlagerten Nutzungszonen und des überlagerten Waldes, so­ weit diese nachstehend nicht geändert werden. 4.2.2 Überlagernde Schutzzonen innerhalb des Baugebiets

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.