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Art. 34 · Bauten und Bauteile aller Art (unter Einschluss von Reklamen und Bemalungen) sind so zu gestalten, dass sie sich in das Orts-, Strassen- und Landschaftsbild gut einordnen
BZO Baugesetz der Gemeinde Landquart · S. 4
KRG
–Grundwasser- und Quellschutzzone
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.