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Art. 63 · Die Standorte von Aussenantennen einschliesslich Parabolantennen sind so zu
BZO Baugesetz der Stadt Maienfeld · S. 31
1 Die Standorte von Aussenantennen einschliesslich Parabolantennen sind so zu wählen, dass sie das Ortsbild nicht beeinträchtigen. Die Baubehörde kann bei Neubauten, wesentlichen Umbauten oder Erweiterungen innerhalb des Schutz-, Erhaltungs- oder Neugestaltungsbereiches ein Anschluss an Telekabel oder Gemeinschaftsantennen vorschreiben sowie das anschlusspflichtige Gebiet bestimmen.
31 4. Temporäre Nutzung Lagerplätze
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.